Das Bürgereinkommen wird Ende des Jahres das bisherige Hartz-IV-System ablösen. (Foto: dpa) Berlin Die geplante Einführung des Bürgergeldes könnte ein zentrales Ampelversprechen brechen. Auch nach Einführung des Hartz-IV-Überwachungsgeldes sollen Arbeitnehmer finanziell besser gestellt sein als Sozialhilfeempfänger. Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) versprach: „Wir müssen dafür sorgen, dass sich Arbeit auszahlt“, sagte er dem Deutschlandfunk. Berechnungen des Kieler Instituts für Weltwirtschaft (IfW) zeigen jedoch, dass dieses Prinzip in Frage gestellt wird, wenn es um das geplante Einkommen der Bürger geht. Die Forscher Ulrich Schmidt und Denis Haak zeigen anhand unterschiedlicher Fallkonstellationen, wie künftige Sozialhilfeempfänger und ihre Familien im Vergleich zu Alleinverdienerhaushalten abschneiden, die den Mindestlohn von zwölf Euro für 40 Stunden Arbeit verdienen. Neben dem Regelsatz, der von derzeit 449 Euro auf 502 Euro für Alleinstehende steigt, haben Bezieher von Zivileinkommen auch Anspruch auf Erstattung der Bruttomiete und der Heizkosten. Bei unselbstständigen Haushalten werden neben Erwerbseinkommen auch Ansprüche auf Kindergeld oder Wohngeld berücksichtigt.
New Citizens Allowance: würde gegen die Anforderung des Lohngefälles verstoßen
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